Information für Sorgeberechtigte
Damit Ihr Kind/Jugendlicher/junger Erwachsener sicher am Ferienprogramm teilnehmen kann, möchten wir Sie über die wichtigsten Regeln zur medizinischen Versorgung informieren.
Grundsätze
Grundsätzlich sollten akut kranke Kinder und Jugendliche, die Medikamente benötigen, nicht am Ferienprogramm teilnehmen (z. Bsp. Fieber, Bronchitis, etc.).
Für chronisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche soll jedoch eine Teilnahme ermöglicht werden, wenn die medizinische Versorgung während des Programmpunkts sicher gewährleistet werden kann. Dazu zählen z. B. Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Herzfehler, Hauterkrankungen, ADHS, Autismus, Depressionen, chronische Entzündungen oder Erkrankungen von Organen und des Bewegungsapparates.
Bisher wurde bei (Notfall)Medikamenten oft nur mündlich vereinbart, dass ein Kind „sein Medikament selbst nimmt“. Dieses Vorgehen bietet jedoch keine (Rechts-)Sicherheit. Kinder können in einer Notsituation plötzlich nicht mehr in der Lage sein, ihr Medikament selbst einzunehmen, auch wenn sie dieses schon Jahre kennen oder es bisher nie Probleme gab. Damit in solchen Fällen schnell und richtig gehandelt werden kann, braucht es einen verbindlichen Notfallplan. Das bietet allen mehr Sicherheit.
Was bedeutet das konkret?
Kinder und Jugendliche bringen nicht nur ihr Medikament, sondern auch einen unterschriebenen Medikamenten- oder Notfallplan mit. Die Sorgeberechtigten erklären am Programmtag kurz, wie das Medikament verabreicht wird, falls das Kind nicht (mehr) selbst dazu in der Lage sein sollte es zu nehmen.
Behinderung
Angebote mit ♿‑Symbol sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung geeignet. Die Ansprechperson im Rathaus der jeweiligen Gemeinde meldet sich vorab telefonisch, um Unterstützungsbedarf und Rahmenbedingungen zu klären.
Notfallmedikation (z. B. Epipen, Asthmaspray)
Ihr Kind kann teilnehmen, wenn folgende Unterlagen vollständig vorliegen:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Ärztliche Bestätigung
- Notfallplan
- Medikament im Originalbehältnis
- Kurze Einweisung für die Betreuenden
Ein Vordruck für den Medikamentennotfallplan wird vom Kinder- und Jugendreferat bereitgestellt.
Regelmedikation
Regelmäßig einzunehmende Medikamente können verabreicht werden, wenn folgende Unterlagen vollständig vorliegen:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Ärztliche Bestätigung
- Medikamentenplan
- Medikament im Originalbehältnis
- Kurze Einweisung für die Betreuenden
Ein Vordruck für den Medikamentennotfallplan wird vom Kinder- und Jugendreferat bereitgestellt.
Erste Hilfe
Die Betreuenden dürfen allgemeine Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, z. B.:
- Pflaster kleben
- Wunden mit Wasser reinigen
- Kühlpacks anwenden
- stabile Seitenlage
- Notruf absetzen
Nicht durchgeführt werden:
- Zeckenentfernung
- tief sitzende Splitter
In diesen Fällen werden Sie über die angegebene Notfallnummer informiert und holen ggf. ihr Kind/Jugendlichen ab.
Dokumentation
Alle durchgeführten medizinischen Maßnahmen werden schriftlich vom Veranstaltenden festgehalten.
Ablauf vor der Teilnahme
- Sie melden den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes während des Anmeldeprozesses an.
- Das Kinder- und Jugendreferat meldet sich anschließend bei Ihnen und klärt den genauen Bedarf ab.
- Das Kinder- und Jugendreferat klärt mit den Veranstaltenden ab, ob eine Teilnahme möglich ist.
- Das Kinder- und Jugendreferat meldet sich bei Ihnen für alle angemeldeten Programmpunkte zentral zurück und lässt Ihnen ggf. die Unterlagen für den Medikamentennotfallplan zukommen. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben zu den Veranstaltungen mitgebracht werden. Die Einweisung erfolgt (spätestens) am Programmtag.